oder: Die Japanische Regierung
Die Nachricht über den Rücktritt des Premierministers Shinzo Abe ging vor kurzem durch die Medien. Gesundheitliche Gründe würden es ihm nicht mehr ermöglichen, seine Position vollumfänglich auszuüben hieß es. Ich nahm diese Nachricht zum Anlass mal etwas mehr über die Staatsstrukur Japans zu erfahren. Aus diesem Grund gibts hier eine kurze Übersicht.
Die Regierungsstruktur, wie sie heute in Japan zu finden ist, wurde nach dem zweiten Weltkrieg während der Besatzungszeit in der Verfassung verankert.
Nach dem zweiten Weltkrieg wollte man den Tenno als Staatsoberhaupt in Japan "abschaffen". Man entschied sich jedoch, diesen als Symbol für das Volk beizubehalten. Heute ist er in Staatsangelegenheiten von der Zustimmung des regierenden Karbinetts abhängig. Seine Position ist eher zeremonieller Natur.
Die japanische Regierung besteht aus dem Kabinett (Exekutive) unter der Führung des Premierministers und des Parlaments (Legislative), welches aus zwei Kammern (Ober- und Unterhaus) besteht. Der Oberste Gerichtshof ist an der Spitze der Judikativen Gewalt.
Das Kabinett
Das Kabinett besteht aus dem Premierminister und bis zu 19 weiteren Ministern, die alle vom Premierminister in ihre Position berufen werden. Er selbst muss Mitglied im Parlament sein, um die Position des Premierministers zu erhalten. Das Kabinett ist gegenüber dem Parlament verantwortlich. Das Kabinett kann den Kaiser bitten, das Parlament einzuberufen, Ehrungen zu verleihen oder ähnliches... Weitere Aufgaben, die vom Kabinett selbst ausgeführt werden sind unter anderem: Leitung der Zivilverwaltung, Ausführung von Gesetzen, Gestalten des Haushalts, völkerrechtliche Verträge mit anderen Ländern und viele weitere Tätigkeiten...
Das Parlament
Es besteht aus dem Ober- und Unterhaus. Das Unterhaus steht rechtlich gesehen über dem Oberhaus und hat quasi das letzte Wort in fast allen Belangen. Das Parlament ist gesetzgebende Gewalt, in der die Gesetze aus beiden Häusern stammen können. Im Normalfall müssen alle Gesetzesentwürfe von beiden Häusern abgesegnet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Unterhaus die Vorlage jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit durchwinken.
Der Oberste Gerichtshof
Ähnlich wie in Deutschland ist der Oberste Gerichtshof in Japan die letzte Instanz, die entgültige Entscheidungen treffen kann. Außerdem achtet er auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln und überprüfen diese auf Verfassungsmäßigkeit. Jedoch greift der Gerichtshof nur selten direkt ins Regierungsgeschehen ein.
Auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung fand ich folgende Übersichtsgrafik, die diese Struktur noch etwas verbildlicht. Wer noch mehr erfahren möchte, kann gerne auf der Seite vorbeischauen.


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